POMMERN

ZEITSCHRIFT FÜR KULTUR UND GESCHICHTE

Die Zeitschrift POMMERN

ist eine Vierteljahresschrift für Kultur und Geschichte auf 48 Seiten im DIN-A4-Format.

Hintergrund

Die seit 1963 bestehende Zeitschrift ‚Pommern‘ ist ein im Laufe ihrer Geschichte unter wechselndem Namen erscheinendes und in wechselnder Trägerschaft stehendes, seit dem 1. Januar 2024 von der gemeinnützigen Stiftung ‚Pommersche Stiftung für historische Bildung‘ in Editionspartnerschaft mit dem gemeinnützigen Verein ‚Pommerscher Greif e.V. – Verein für pommersche Familien- und Ortsgeschichte‘ herausgegebenes Periodikum, das in der Regel vierteljährlich in Form eines inhaltlich und gestalterisch hochwertigen Heftes im Umfang von derzeit in der Regel 48 Seiten publiziert wird (Näheres unter Ältere Ausgaben). Die Zeitschrift ‚Pommern‘ bezweckt, der interessierten Öffentlichkeit die Kultur Pommerns, insbesondere seine Geschichte, seine baulichen und künstlerischen Leistungen und seine Persönlichkeiten, fachlich fundiert in allgemeinverständlicher Weise zu vermitteln, um dadurch Kenntnisse in Bezug auf Pommern auch außerhalb von Fachkreisen zu mehren und kompetente Unterstützung für Pommern zu erhalten sowie zu fördern.

Publikationsname

Pommern – Zeitschrift für Kultur und Geschichte, ISSN 0032-4167

Erscheinungsweise

vierteljährlich; bei Jahresabonnement Postversandlieferung frei Haus

Herausgeber

Pommersche Stiftung für historische Bildung e. V.
(pommersche-stiftung.de) Am Koppelberg 10, 17489 Greifswald
in Editionspartnerschaft mit Pommerscher Greif e. V., 17489 Greifswald

Redaktion

Privatdoz. Dr. Jana Olschewski, Katzow (Schriftleitung)
Dipl.-Nordist Heiko Wartenberg, Greifswald

Gesamtherstellung, Versand, Rechnungslegung

DokuService Knoll GmbH Greifswald (dokuservice-knoll.de);
E-Mail: abo-zeitschrift.pommern@dsknoll.de.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Greifswald.

Preis und Zahlung

Ladenverkauf 7,50 €; Jahresabonnement inkl. Versand 28,00 €;
Preis bei Bestellung von Einzelheften 7,50 € zuzügl. Versandkosten;
Preis bei Auslandsversand auf Anfrage.
Fälligkeit der Zahlung zwei Wochen nach Rechnungszugang.

Bankverbindung

Pommersche Stiftung für historische Bildung bei der Sparkasse Vorpommern Greifswald;
IBAN: DE13 1505 0500 0102 1374 47; SWIFT-BIC: NOLADE21GRW

Bezugsangelegenheiten

Mitteilungen zu Bestellung, Abbestellung, Adress- und Kontoänderung sind an abo-zeitschrift.pommern@dsknoll.de zu richten;
hilfsweise brieflich an DokuService Knoll GmbH, z. Hd. Anne Winter, Studentenberg 1a, 17489 Greifswald.

Eine Bestellung ist angenommen, wenn nichts Gegenteiliges innerhalb eines Monats ab Zugang der Bestellung mitgeteilt wird.

Subskription

Die Bestellung der Zeitschrift in Fortsetzung (Abonnement) kann auf dem voranstehend unter ‚Bezugswege‘ angegebenem Weg erfolgen oder durch Herunterladen der nachfolgenden Bestellunterlagen und deren Versendung per Post oder E-mail an die unter ‚Bezugsangelegenheiten‘ angegebene Adresse. Die erforderlichen Angaben finden Sie im Bestellformular: Bestellunterlagen Zeitschrift Pommern

EINIGE LESEPROBEN

Hier können Sie mit einem Klick einfach mal reinschauen!

Geschichte

Gegründet 1963 in Hamburg von Dr. Gerhard Amtsberg: Herausgeber war die Pommersche Landsmannschaft, Kulturabteilung unter dem Titel „Unser Pommern – Vierteljahresschrift für Heimat und Volkstum“

Ab 1967 neuer Titel „POMMERN – Kunst – Geschichte – Volkstum“. Anlass war die Errichtung der Stiftung Pommern im Dezember 1966 in Kiel. Herausgeber wurde nunmehr der Pommersche Zentralverband e. V.

1993 Auszeichnung mit dem Bundespreis der deutschen Heimatzeitschriften

Ab 2000 neuer Titel „POMMERN – Zeitschrift für Kultur und Geschichte“, nunmehr 48 Seiten im Farbdruck; gleichzeitig Einstellung der Förderung mit öffentlichen Mitteln

2017 erschienen nur noch die Hefte 1 und 2, da der Pommersche Zentralverband die Insolvenz anmeldete

2018 Übernahme der Herausgeberschaft durch den Pommerschen Greif e.V.
Die Hefte 3 und 4 für 2017 konnten durch eine Förderung aus dem Vorpommern-Fonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert und ausgeliefert werden

2024 Übernahme der Herausgeberschaft durch die Pommersche Stiftung für historische Bildung
Schriftleitung:

1963 – Dr. Gerhard Amtsberg, Hamburg

1964 bis 1999 – redaktionell betreut von Helga Wetzel, Kiel

2000 bis 2007 – Jens Rüdiger, Lübeck; Redaktionskollegium Dr. Haik Thomas Porada, Leipzig, Dr. Dirk Schleinert, Magdeburg (bis 2008) und Michael Hammermeister, Lübeck, u. a.

Ab 2008 bis heute – Dr. Jana Olschewski, Katzow, und Heiko Wartenberg, Greifswald

Pommern

Merkblatt für Autoren

zur Veröffentlichung von Beiträgen in der Zeitschrift ‚Pommern‘

Dieses Merkblatt dient im Interesse des Autors[1], der Schriftleitung (Dr. Jana Olschewski) bzw. des Herausgebers (Pommersche Stiftung für historische Bildung) sowie des für Druck und Vertrieb zuständigen Unternehmens dazu, die bei der Veröffentlichung von Beiträgen in der Zeitschrift ‚Pommern‘ geltenden Grundsätze und Verfahrensweisen zu klären, um damit für unkomplizierte Abläufe zu sorgen und die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Schriftleitung und Herausgeber gehen auf dieser Grundlage davon aus, dass der Autor mit der Geltung der nachstehenden Regeln einverstanden ist.

  1. Der für die Zeitschrift ‚Pommern‘ vorgesehene Beitrag (der Begriff umfasst Text und Bildmaterial, das insbesondere aus Fotos, Karten und Grafiken bestehen kann) soll sich hinsichtlich seiner Gestaltung in fachlich fundierter Weise an eine gebildete, jedoch nicht notwendigerweise fachwissenschaftlich vorgebildete Leserschaft richten.
  2. Anmerkungen, namentlich Quellenangaben, in Fußnoten sind möglich und, soweit erforderlich, erwünscht; diese sind jedoch auf das Nötigste zu verknappen. Eine kurze, in der Regel dem Artikel vorangestellte Angabe des wesentlichen Beitragsinhalts (Abstract) ist wünschenswert; darin sollen die im Beitrag verwendeten zentralen, für elektronische Suchfunktionen wesentlichen Begriffe enthalten sein. Die Beifügung einer knappen Eigenvorstellung des Autors ist erforderlich, in der insbesondere sein fachlicher bzw. persönlicher Bezug zum Beitragsthema deutlich wird.
  3. Der Text des Beitrags ist der Schriftleitung in der Regel in elektronischer Form im Format WORD und das Bildmaterial (oben Pkt. 1, 2) einzeln als jpg-, tiff- oder pdf-Dateien zu übermitteln. Die Abgabe des Beitrags in anderer Form ist mit Einverständnis der Schriftleitung möglich. Spätestens bei Zurverfügungstellung des Beitrags teilt der Autor der Schriftleitung seine vollständigen Kontaktdaten (Postanschrift, elektronische Postanschrift, möglichst auch Telefonnummer) mit, soweit diese nicht als bekannt vorauszusetzen sind.
  4. Der Autor bestimmt den Titel und den Inhalt des Beitrags. Er kann und soll bei ihm vorhandenes oder ihm zugängliches, textunterstützendes Bildmaterial beifügen, hilfsweise möglichst diesbezügliche Quellen für das Bildmaterial beifügen (oben Pkt. 2). Mit der Abgabe des Beitrags und von Bildmaterial erklärt der Autor implizit, dass er der Inhaber der jeweiligen Urheberrechte ist. Ist dies nicht der Fall oder hat er daran Zweifel, so muss er dies der Schriftleitung möglichst frühzeitig, spätestens in der Phase des Satzes des Beitrags zur Vermeidung von Haftung wegen Urheberrechtsverletzung mitteilen; wenn möglich, benennt der Autor dabei den Inhaber des Urheberrechts.
  1. Die Schriftleitung kann Änderungen des Beitrags (oben Pkt. 1, 2 und 4) anregen, insbesondere zur Optimierung und Korrekturen von Titel, Text und Bildmaterial, zur Einhaltung des verfügbaren Druckumfangs und zum Schutz des bestehenden oder zumindest möglicherweise bestehenden Urheberrechts Dritter. Die Schriftleitung kann ihrerseits Bildmaterial vorschlagen. In allen vorgenannten Fällen, ferner über Layout von Text und Bildmaterial sowie die graphische Gestaltung, verständigen sich Schriftleitung und Autor mit dem Ziel, Einvernehmen herzustellen. Kommt eine Einigung nicht zustande, behält sich die Schriftleitung vor, die Veröffentlichung des Beitrags abzulehnen.
  2. Der Autor erhält in der Regel eine Korrekturfahne sowie nach dem Satz eine Druckfahne zur Durchsicht, um Korrekturen und Ergänzungen zu vermerken. Bei der Erledigung dieser Arbeiten wird um zügige Erklärung gebeten, insbesondere der Druckfreigabe. Korrekturen und Ergänzungen sind aus Kosten-, Platz- und Zeitgründen auf das Unerlässliche zu beschränken. Geht der Schriftleitung keine Nachricht innerhalb der von ihr angegebenen Frist zu, gilt die Korrektur- bzw. Druckfahne als vom Autor genehmigt. Offensichtliche Fehler und Auslassungen kann die Schriftleitung auch ohne Rücksprache mit dem Autor korrigieren.
  3. Die Schriftleitung und der Herausgeber bemühen sich, den druckreifen, zum Druck freigegebenen Beitrag (oben Pkt. 4 bis 6) möglichst kurzfristig, jedoch vorbehaltlich der in Pkt. 8 dargestellten Notwendigkeiten, in der Zeitschrift unter Angabe der Autorenschaft zu veröffentlichen.
  4. Die Schriftleitung entscheidet mit Rücksicht auf die Gesamtheit der druckreif vorliegenden Beiträge und auf die Gesamtanlage der zur Veröffentlichung anstehenden Ausgabe über die Zuordnung des Beitrags zu einer Ausgabe der Zeitschrift ‚Pommern‘ und über die Einordnung des Beitrags in diese Ausgabe.
  5. Der Herausgeber trägt die gesamten Kosten der Publikation, insbesondere des Drucks, des Vertriebs und des allgemeinen Verwaltungsaufwands. Der Autor stellt seinen Beitrag honorarfrei zur Verfügung. Der Herausgeber übernimmt dem Autor entstandene Kosten in der Regel nur nach vorheriger Vereinbarung; dies gilt insbesondere für Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Bildmaterial und von Veröffentlichungsgenehmigungen Dritter.
  6. Der Herausgeber überlässt dem Autor als Werkbeleg kostenlos ein Exemplar und bei zusätzlicher Bereitstellung von Bildmaterial kostenlos ein weiteres Exemplar des seinen Beitrag beinhaltenden Heftes (sog. Beleghefte). Des Weiteren kann der Autor den Bezug weiterer seinen Beitrag beinhaltender Hefte zu einem vergünstigten Preis mit der Schriftleitung vereinbaren (sog. Autorenhefte); diesbezüglicher Bedarf soll der Schriftleitung aus Gründen der Auflagenplanung und der Kostenoptimierung möglichst früh mitgeteilt werden, tunlichst spätestens bei der Erklärung der Druckfreigabe.
  7. Dem Autor wird empfohlen, seine Rechte bei der Verwertungsgemeinschaft (VG) Wort, Sitz München, fristgemäß anzumelden (zur Kontaktaufnahme: (https://www.vgwort.de/), um die ihm aus dieser Quelle zustehende Publikationsvergütung (Tantieme) zu erlangen.
  8. Der Autor überträgt dem Herausgeber, soweit nicht Abweichendes im nachstehenden Pkt. 13 geregelt ist, das Verlagsrecht an dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beitrag, bestehend aus Text und Bildmaterial (oben Pkt. 1, 2), wenn und soweit dem Autor diesbezüglich Urheberrechte zustehen. Die Übertragung gilt für die gesamte oder auszugsweise Veröffentlichung in der Zeitschrift ‚Pommern‘ in Printform jeglicher Art und für die vom Herausgeber veranlasste Veröffentlichung in digitaler Weise mittels jeden dafür verfügbaren Mediums in räumlich, zeitlich und publikationstechnisch umfassender Weise, bei Bestehen diesbezüglicher gesetzlicher Begrenzungen diesen entsprechend begrenzt. Sollte die Herausgeberschaft an der Zeitschrift ‚Pommern‘ vom derzeitigen Herausgeber auf einen anderen Rechtsträger übergehen, ist der Herausgeber berechtigt, die ihm vorstehend eingeräumten Rechte auf diesen Rechtsträger und dessen eventuell künftige Nachfolger in der Herausgeberschaft der Zeitschrift zu übertragen; in allen anderen Fällen bedarf die Einräumung von Verlagsrechten zugunsten Dritter der Zustimmung des Autors.
  9. Unbeschadet der Regelung im vorstehenden Pkt. 12 darf der Autor seinen Beitrag anderweit ganz oder teilweise als Druckwerk oder in einem elektronischen Medium publizieren oder in anderer Weise verwenden, insbesondere den Beitrag ganz oder teilweise zu Vortragszwecken nutzen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung des Herausgebers, es sei denn, der Autor beabsichtigt die Veröffentlichung seines Beitrags zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einem Druckwerk oder in einem elektronischen Medium innerhalb einer Frist von drei Jahren seit der Veröffentlichung des Beitrags in der Zeitschrift ‚Pommern‘.
  10. In allen im vorstehenden Pkt. 13 genannten Fällen soll der Autor in geeigneter Weise auf die Erstpublikation in der Zeitschrift ‚Pommern‘ hinweisen. Sofern es dem Autor möglich ist, seinen in der Zeitschrift veröffentlichten Beitrag und darüber hinaus die Zeitschrift ‚Pommern‘ als solche Dritten gegenüber zu bewerben, wird dies ausdrücklich begrüßt.
  11. Der Schriftleitung und dem Herausgeber ist an vertrauensvoller Abstimmung mit dem Autor gelegen. Sie bitten daher, etwaige Anregungen und Fragen vorzubringen, um eine praktikable und faire Klärung möglichst einvernehmlich herbeizuführen.

Greifswald, im Juni 2024

[1] Der Begriff ‚Autor‘ wird der textlichen Einfachheit halber in philologisch-grammatischem Sinn verwendet; der Begriff ist als Funktionsangabe zu verstehen und bezeichnet daher Personen jeglichen Geschlechts. Der Begriff ‚Autor‘ umfasst bei einer Mehrheit von Autoren auch diese Autoren in ihrer Gesamtheit; die nachstehenden Regelungen gelten in diesem Fall sinngemäß entsprechend.