Merkblatt für Autoren

zur Veröffentlichung von Beiträgen in der Zeitschrift ‚Pommern‘

Dieses Merkblatt dient im Interesse des Autors[1], der Schriftleitung (Dr. Jana Olschewski) bzw. des Herausgebers (Pommersche Stiftung für historische Bildung) sowie des für Druck und Vertrieb zuständigen Unternehmens dazu, die bei der Veröffentlichung von Beiträgen in der Zeitschrift ‚Pommern‘ geltenden Grundsätze und Verfahrensweisen zu klären, um damit für unkomplizierte Abläufe zu sorgen und die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Schriftleitung und Herausgeber gehen auf dieser Grundlage davon aus, dass der Autor mit der Geltung der nachstehenden Regeln einverstanden ist.

  1. Der für die Zeitschrift ‚Pommern‘ vorgesehene Beitrag (der Begriff umfasst Text und Bildmaterial, das insbesondere aus Fotos, Karten und Grafiken bestehen kann) soll sich hinsichtlich seiner Gestaltung in fachlich fundierter Weise an eine gebildete, jedoch nicht notwendigerweise fachwissenschaftlich vorgebildete Leserschaft richten.
  2. Der Text des Beitrags ist der Schriftleitung in der Regel in elektronischer Form im Format WORD und das Bildmaterial (vorstehend Pkt. 1) einzeln als jpg-, tiff- oder pdf-Dateien zu übermitteln. Die Abgabe des Beitrags in anderer Form ist mit Einverständnis der Schriftleitung möglich. Spätestens bei Zurverfügungstellung des Beitrags teilt der Autor der Schriftleitung seine vollständigen Kontaktdaten (Postanschrift, elektronische Postanschrift, möglichst auch Telefonnummer) mit, soweit diese nicht als bekannt vorauszusetzen sind.
  3. Der Autor bestimmt den Titel und den Inhalt des Beitrags. Er kann und soll bei ihm vorhandenes oder ihm zugängliches, textunterstützendes Bildmaterial beifügen, hilfsweise möglichst diesbezügliche Quellen für das Bildmaterial angeben. Mit der Abgabe des Beitrags und von Bildmaterial erklärt der Autor implizit, dass er der Inhaber der jeweiligen Urheberrechte ist. Ist dies nicht der Fall oder hat er daran Zweifel, so muss er dies der Schriftleitung möglichst frühzeitig, spätestens in der Phase des Satzes des Beitrags zur Vermeidung von Haftung wegen Urheberrechtsverletzung mitteilen; wenn möglich, benennt der Autor dabei den Inhaber des Urheberrechts.
  4. Die Schriftleitung kann Änderungen des Beitrags (oben Pkt. 1 und 3) anregen, insbesondere zur Optimierung und Korrekturen von Titel, Text und Bildmaterial, zur Einhaltung des verfügbaren Druckumfangs und zum Schutz des bestehenden oder zumindest möglicherweise bestehenden Urheberrechts Dritter. Die Schriftleitung kann ihrerseits Bildmaterial vorschlagen. In allen vorgenannten Fällen, ferner über Layout von Text und Bildmaterial sowie die graphische Gestaltung, verständigen sich Schriftleitung und Autor mit dem Ziel, Einvernehmen herzustellen. Kommt eine Einigung nicht zustande, behält sich die Schriftleitung vor, die Veröffentlichung des Beitrags abzulehnen.
  5. Der Autor erhält in der Regel eine Korrekturfahne sowie nach dem Satz eine Druckfahne zur Durchsicht, um Korrekturen und Ergänzungen zu vermerken. Bei der Erledigung dieser Arbeiten wird um zügige Erklärung gebeten, insbesondere der Druckfreigabe. Korrekturen und Ergänzungen sind aus Kosten-, Platz- und Zeitgründen auf das Unerlässliche zu beschränken. Geht der Schriftleitung keine Nachricht innerhalb der von ihr angegebenen Frist zu, gilt die Korrektur- bzw. Druckfahne als vom Autor genehmigt. Offensichtliche Fehler und Auslassungen kann die Schriftleitung auch ohne Rücksprache mit dem Autor korrigieren.
  6. Die Schriftleitung und der Herausgeber bemühen sich, den druckreifen, zum Druck freigegebenen Beitrag (oben Pkt. 3 bis 5) möglichst kurzfristig, jedoch vorbehaltlich der in Pkt. 7 dargestellten Notwendigkeiten, in der Zeitschrift unter Angabe der Autorenschaft zu veröffentlichen.
  7. Die Schriftleitung entscheidet mit Rücksicht auf die Gesamtheit der druckreif vorliegenden Beiträge und auf die Gesamtanlage der zur Veröffentlichung anstehenden Ausgabe über die Zuordnung des Beitrags zu einer Ausgabe der Zeitschrift ‚Pommern‘ und über die Einordnung des Beitrags in diese Ausgabe.
  8. Der Herausgeber trägt die gesamten Kosten der Publikation, insbesondere des Drucks, des Vertriebs und des allgemeinen Verwaltungsaufwands. Der Autor stellt seinen Beitrag honorarfrei zur Verfügung. Der Herausgeber übernimmt dem Autor entstandene Kosten in der Regel nur nach vorheriger Vereinbarung; dies gilt insbesondere für Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Bildmaterial und von Veröffentlichungsgenehmigungen Dritter.
  9. Der Herausgeber überlässt dem Autor als Werkbeleg kostenlos ein Exemplar und bei zusätzlicher Bereitstellung von Bildmaterial kostenlos ein weiteres Exemplar des seinen Beitrag beinhaltenden Heftes (sog. Beleghefte). Des Weiteren kann der Autor den Bezug weiterer seinen Beitrag beinhaltender Hefte zu einem vergünstigten Preis mit der Schriftleitung vereinbaren (sog. Autorenhefte); diesbezüglicher Bedarf soll der Schriftleitung aus Gründen der Auflagenplanung und der Kostenoptimierung möglichst früh mitgeteilt werden, tunlichst spätestens bei der Erklärung der Druckfreigabe.
  10. Dem Autor wird empfohlen, seine Rechte bei der Verwertungsgemeinschaft (VG) Wort, Sitz München, fristgemäß anzumelden (zur Kontaktaufnahme: (https://www.vgwort.de/), um die ihm aus dieser Quelle zustehende Publikationsvergütung (Tantieme) zu erlangen.
  11. Der Autor überträgt dem Herausgeber, soweit nicht Abweichendes im nachstehenden Pkt. 12 geregelt ist, das Verlagsrecht an dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beitrag, bestehend aus Text und Bildmaterial (oben Pkt. 1), wenn und soweit dem Autor diesbezüglich Urheberrechte zustehen. Die Übertragung gilt für die gesamte oder auszugsweise Veröffentlichung in der Zeitschrift ‚Pommern‘ in Printform jeglicher Art und für die vom Herausgeber veranlasste Veröffentlichung in digitaler Weise mittels jeden dafür verfügbaren Mediums in räumlich, zeitlich und publikationstechnisch umfassender Weise, bei Bestehen diesbezüglicher gesetzlicher Begrenzungen diesen entsprechend begrenzt. Sollte die Herausgeberschaft an der Zeitschrift ‚Pommern‘ vom derzeitigen Herausgeber auf einen anderen Rechtsträger übergehen, ist der Herausgeber berechtigt, die ihm vorstehend eingeräumten Rechte auf diesen Rechtsträger und dessen eventuell künftige Nachfolger in der Herausgeberschaft der Zeitschrift zu übertragen; in allen anderen Fällen bedarf die Einräumung von Verlagsrechten zugunsten Dritter der Zustimmung des Autors.
  12. Unbeschadet der Regelung im vorstehenden Pkt. 11 darf der Autor seinen Beitrag anderweit ganz oder teilweise als Druckwerk oder in einem elektronischen Medium publizieren oder in anderer Weise verwenden, insbesondere den Beitrag ganz oder teilweise zu Vortragszwecken nutzen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung des Herausgebers, es sei denn, der Autor beabsichtigt die Veröffentlichung seines Beitrags zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einem Druckwerk oder in einem elektronischen Medium innerhalb einer Frist von drei Jahren seit der Veröffentlichung des Beitrags in der Zeitschrift ‚Pommern‘.
  13. In allen im vorstehenden Pkt. 12 genannten Fällen soll der Autor in geeigneter Weise auf die Erstpublikation in der Zeitschrift ‚Pommern‘ hinweisen. Sofern es dem Autor möglich ist, seinen in der Zeitschrift veröffentlichten Beitrag und darüber hinaus die Zeitschrift ‚Pommern‘ als solche Dritten gegenüber zu bewerben, wird dies ausdrücklich begrüßt.
  14. Der Schriftleitung und dem Herausgeber ist an vertrauensvoller Abstimmung mit dem Autor gelegen. Sie bitten daher, etwaige Anregungen und Fragen vorzubringen, um eine praktikable und faire Klärung möglichst einvernehmlich herbeizuführen.

Greifswald, im Februar 2024

[1] Der Begriff ‚Autor‘ wird der textlichen Einfachheit halber in philologisch-grammatischem Sinn verwendet; der Begriff ist als Funktionsangabe zu verstehen und bezeichnet daher Personen jeglichen Geschlechts. Der Begriff ‚Autor‘ umfasst bei einer Mehrheit von Autoren auch diese Autoren in ihrer Gesamtheit; die nachstehenden Regelungen gelten in diesem Fall sinngemäß entsprechend.